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AWO Lore Agnes Haus | Schwangerschaftskonflikt-Beratung

Schwangerschaftskonflikt-Beratung

Schwangerschaftskonflikt-Beratung

Wir beraten in Essen bei ungeplanter Schwangerschaft

Wir sind berechtigt, die erforderliche Beratungsbescheinigung auszustellen, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch - oft auch Abtreibung genannt - vornehmen möchten.
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Beratungstermin mit uns.
Sie können einen Termin direkt nach Ihrem Anruf erhalten.

Wir stehen allen Menschen offen, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Konfession oder Weltanschauung.

Unsere Grundposition zum Schwangerschaftsabbruch:

Jede Frau muss das Recht haben, sich frei für die Fortsetzung einer Schwangerschaft oder einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.

Wir sprechen muttersprachlich türkisch. Zudem können wir in englisch, französisch und spanisch beraten.

Hier gibt es Informationen zum Schwangerschaftsabbruch in "leichter Sprache"

Schwangerschaftskonfliktberatung im Lore-Agnes-Haus

Was passiert bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung? In diesem Video erklären wir die wichtigsten Dinge, die Sie dazu wissen müssen.

Das Verfahren

Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur zwölften Woche nach der Befruchtung möglich.
Suchen Sie eine anerkannte Beratungsstelle auf, z.B. eine Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt. In Essen sind dies das Lore-Agnes-Haus und die Beratungsstelle in der Universitäts-Frauenklinik Essen. Am besten vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Dort findet ein Beratungsgespräch statt. Gerne können Sie sich zu dem Gespräch begleiten lassen.

Sie müssen zu dem Beratungsgespräch nichts mitbringen. Wenn Sie aber bereits Unterlagen haben (z.B. ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft), können diese unsere Arbeit erleichtern.


Wir haben Mitarbeiterinnen, die muttersprachlich türkisch sprechen. Wir können zudem Konfliktberatungen in englisch und französisch durchführen. Für Frauen ohne deutsche Sprachkenntnisse kann von uns eine Sprachmittler*in angefordert werden. 

Das Beratungsgespräch

Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym. Das Gespräch ist vertraulich und die Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Die Beratung ist ergebnisoffen.
    Die Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder nicht, liegt allein bei Ihnen.
  • Wir unterstützen Sie in der von Ihnen eigenverantwortlich getroffenen Entscheidung.
  • Wir informieren Sie über mögliche Hilfen, die der Staat, Kirchen oder Stiftungen für Frauen in Ihrer Situation bereit halten.
  • Sie erhalten sofort eine Bescheinigung über die Beratung.

Wer trägt die Kosten?

    Frauen mit einem eigenen Einkommen müssen, je nach Höhe des Einkommens, einen Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen. In den Fällen, in denen eine Frau nur über ein geringes oder kein eigenes Einkommen verfügt, übernimmt das Land NRW die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, der bis zu 12 Wochen nach der Befruchtung stattfinden darf.

    Der Antrag für eine Kostenübernahmegarantie wird bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt, die im Auftrag des Landes (NRW) vor dem Schwangerschaftsabbruch die Höhe Ihres persönlichen Einkommens überprüft.

    • Frauen mit geringem oder keinem persönlich verfügbarem Einkommen erhalten die Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
    • Frauen ohne gesetzliche Krankenversicherung können bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl eine Kostenübernahme nach einer Einkommensprüfung erhalten.
    • Liegt Ihr persönliches Einkommen oberhalb der gesetzlichen Grenze, müssen Sie die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch selbst tragen.

    Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation für den Schwangerschaftsabbruch übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.

      Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des AWO Bundesverbandes http://awo-schwanger.de/schwangerschaftsabbruch/

      oder laden Sie die Informationen direkt als pdf herunter: deutsch, arabisch, englisch, französisch, polnisch, spanisch und türkisch.